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Ausbildung

Fortführung erster Kinderkurse bei der DLRG Münster

Veröffentlicht: 18.04.2021
Autor: Paul Kemper
Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Anfängerschwimmkurse und Kleinkindkurse für bis zu 5 Kinder durchgeführt werden dürfen. 
Das bedeutet, dass Kinder, die noch nicht schwimmen können bzw. das Seepferdchen besitzen zu sicheren Schwimmern (Mitgliederinfo 1/2021, Seite 15) ausgebildet werden dürfen. Kinder, die bereits das Bronzeabzeichen oder weitere Abzeichen besitzen gelten als sichere Schwimmer und dürfen zur Zeit nicht ausgebildet werden.

Beginnend mit dem Ausbildungszentrum Wolbeck werden wir ab dem 15.04.2021 in einigen Ausbildungszentren wieder Anfängerschwimmkurse anbieten. Da wir im November alle Kurse unterbrechen mussten, werden wir zunächst den Kindern, die bereits bei uns im Kurs waren, ein Angebot zur Fortsetzung des Kurses machen. Dazu werden wir die Teilnehmer direkt kontaktieren.

Die vorgeschriebene Gruppengröße von maximal 5 Kindern und die zur Verfügung stehenden Flächen können dazu führen, dass wir nicht allen Kindern zeitgleich in jedem ABZ eine Kursfortsetzung anbieten können. Sollten Sie noch keinen Platz erhalten, so behält Ihre Kurskarte ihre Gültigkeit.

Die DLRG Münster führt ergänzend derzeit in einigen Ausbildungszentren noch die Kompaktkurse Rettungsschwimmen für diejenigen, die die Abzeichen berufs- oder studienbedingt benötigen, durch.

Viele unserer Ausbilder möchten sehr gerne ihre ehrenamtliche Tätigkeit wieder aufnehmen und die Kinderkurse wieder durchführen. Aber auch bei unseren ehrenamtlichen Ausbildern gibt es persönliche Situationen, die es einzelnen, trotz des Wunsches nach Fortsetzung der Kurse, aktuell nicht möglich machen, ihre ehrenamtliche Tätigkeit bereits jetzt wieder aufzunehmen. Von daher hoffen wir an den Stellen, wo wir den Wunsch nach Kursfortsetzung jetzt noch nicht erfüllen können, auf das Verständnis aller Beteiligten.

Sobald sich die Bedingungen ändern, werden wir Sie erneut informieren. Das aktuelle Infektionsgeschehen und die gesetzlichen Regelungen können jederzeit für ein erneutes Unterbrechen der Kurse sorgen.

Für alle Kursteilnehmer sowie deren Ausbilder ist ein negativer Schnelltest verbindlich, den wir an den Bädern anbieten. Alternativ muss eine Bestätigung eines negativen Tests, nicht älter als 24 Stunden vorliegen.

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