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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Auf Grund des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" haben sich die Rahmenbedingungen für den Nachweis der Allgemeinen Rettungsfähigkeit geändert.
Speziell für Lehrkräfte wird der Kurs zum Nachweis der Allgemeinen Rettungsfähigkeit angeboten.
An dem Kurs können auch das (sozial-)pädagogische Personal, alle im Ganztag tätigen Fachkräfte und Übungsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene teilnehmen, die Sport- oder Spielangebote im Wasser anbieten und durchführen.

Allgemeine Rettungsfähigkeit

Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 06/20 „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 03.01.2020 werden folgende Anforderungen gestellt (Auszug):

Allgemeine Rettungsfähigkeit:
Die Lehrkraft muss das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen – Bronze – besitzen oder den Deutschen Schwimmpass (Bronze) besitzen und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • 10 m weit tauchen,
  • sich aus Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen lösen,
  • eine andere Person mittels Kopfschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Rahmenbedingungen:

  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgt ausschließlich bei den schwimmsporttreibenden Verbänden.
  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
  • Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten. Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
  • Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden.
  • Der Teilnahmebeitrag ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit diesem Beitrag sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.
  • Im Rahmen der Prüfung wird der Deutsche Schwimmpass (Bronze) absolviert und ggf. bei Bedarf ein entsprechender Schwimmpass ausgestellt.
  • Mit der Teilnahme erfolgt keine Auffrischung des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze oder Silber.
  • Alle Übungen und Prüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung der DLRG in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.

Termine und Onlineanmeldung

Die DLRG Münster bietet eine Fortbildung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit an. An zwei Terminen in Theorie und Praxis werden die oben genannten Fähigkeiten vermittelt und abgenommen. Bei entsprechend gekennzeichneten Kompaktkursen finden beide Kursteile an einem Tag statt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter rettungsfaehigkeit@muenster.dlrg.de oder in der Geschäftsstelle unter Tel. 0251 784404 (Mo. 18:00 - 19:30 Uhr und Do. 16:00 - 18:00 Uhr). Bei technischen Problemen oder Fragen zur Ihrer Anmeldung wenden Sie sich bitte an rettungsfaehigkeit2@muenster.dlrg.de

29.04.2024

Kompaktkurs zum Nachweis der Rettungsfähigkeit

Nachweis der Rettungsfähigkeit in Theorie und Praxis gemäß den Anforderungen des Amtsblattes des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.....

Meldeschluss: 22.04.2024
Mehr erfahren
13.05.2024

Kompaktkurs zum Nachweis der Rettungsfähigkeit

Nachweis der Rettungsfähigkeit in Theorie und Praxis gemäß den Anforderungen des Amtsblattes des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.....

Meldeschluss: 06.05.2024
Mehr erfahren

Weitere Kurse zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit sind in Planung und werden demnächst hier veröffentlicht.

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