Die aktuelle Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Schwimmabzeichen, die zur Berufsausübung und -ausbildung sowie zu Studienzwecken erforderlich sind, abgenommen werden dürfen. Entsprechende Lehrgänge dürfen durchgeführt werden.
Die DLRG Münster kann daher die im November unterbrochenen Rettungsschwimmkurse in den Ausbildungszentren für die Teilnehmer dieses Personenkreises fortführen. Die Teilnehmer werden über ihre Ausbilder/ Ausbildungsleitungen ein entsprechendes Angebot erhalten, welches in den Wochen ab dem 15. oder 22.03. beginnt. Die Kurse werden mit verlängerter Kurszeit durchgeführt werden, um den Teilnehmern die Möglichkeit zu bieten, möglichst bald den für ihren Berufsweg erforderlichen Lehrgang abzuschließen und das Abzeichen zu erwerben.
Teilnehmer, die nicht zu dem Personenkreis gehören, werden ihren Kurs zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen können.
Zusätzlich können wir den vielen Anfragen nach Kursen zur Auffrischung der Rettungsfähigkeit zu denselben Zwecken nachkommen. Erste Kurse finden sie unter der Rubrik
Rettungsfähigkeit. Dort können sie sich direkt anmelden.
Alle anderen Kurse, auch die Anfängerschwimmkurse und Schwimmkurse für Kinder, dürfen wir aktuell noch nicht durchführen. Wir werden die Kursteilnehmer informieren, wenn sich die Situation verändert und diese Kurse fortgesetzt werden können.